Hain-Veilchen

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Das Hain-Veilchen (Viola riviniana) wurde zur Blume des Jahres 2002 gewählt und ist eine bekannte Bewohnerin lichter Laubwälder.

Vorkommen und Verbreitung: Das Hain-Veilchen ist in Laubwäldern (meist unter Eichen, Birken, Buchen) anzutreffen. Sie bevorzugt dabei lichte / halbschattige Standorte. Die Pflanze ist zudem in lichten Gebüschen und auf Magerrasen zu finden.

Pflanzenbeschreibung

Wuchsform: Bei Veilchen handelt es sich um mehrjährige, krautige Pflanzen. Sie bilden unterirdisch ein ausdauerndes Rhizom als Überdauerungsorgan. Die Vermehrung erfolgt über oberirdisch gebildete Ausläufer. Sie erreichen eine Wuchshöhe von 10 bis 30 cm.

Blätter: Die Blätter sitzen in einer grundständigen Blattrosette. Die Blätter sind langgestielt und besitzen eine leichte Einkerbung am Blattrand. Am Stängel bilden sich zudem zwei kleine Vorblätter. Die Hauptblätter sind breit-herzförmig bis rundlich aufgebaut und dunkelgrün gefärbt. Die Blätter sind etwa so lang wie breit. Die Nebenblätter erreichen eine Länge von bis zu 15 mm.

Blüten: Die Kronblätter sind zweiseitig symmetrisch aufgebaut und besitzen eine hellviolette Färbung. Pro Blüte bilden sich fünf Blütenblätter – 2 Kronblätter oben / 3 Kronblätter unten. Die oberen Blütenblätter überdecken sich leicht. Die Blüten sind nur 1 bis 2 cm groß. Am unteren Kronblatt bildet sich ein zum Stiel gerichteter weiblicher Sporn. In der Mitte der Blüte bilden sich 5 Staubblätter und eine gelb-grünlich gefärbte Blütennarbe. Die Blüten sitzen einzeln auf dem Ende der Stängel. Sie verströmen einen keinen Duft. Die Blütezeit reicht von April bis in den Juni.

Frucht: Die Frucht besteht aus einer dreiteiligen Fruchtkapsel. Die Kapseln öffnen sich explosionsartig bei Fruchtreife. Die Aussaat der Samen erfolgt zudem zum Teil durch Ameisen. Diese helfen bei der Verbreitung der Samen, da diese ein Elaiosom (klebriges Anhängsel, welches die Ameisen vermutlich lieben) besitzen. Der Fachbegriff für diese Verbreitungsart bei Pflanzen ist „Myrmekochorie“.

Keine Verwendung in der Küche

Keine Verwendung in der Küche: Im Gegensatz zum Duft-Veilchen wird das Hain-Veilchen nicht in der Küche verwendet. Die Pflanze ist aber nicht giftig und dennoch essbar.

Namensherkunft

Namensherkunft: In der gängigen Literatur sind für die Namensteile verschiedene etymologische Angaben gemacht. In der folgenden Liste werden diese vorgestellt:

  1. Der botanische Gattungsname „Viola“ leitet sich von dem lateinischen Wort „violaceus“ – zu deutsch violett / veilchenblau ab.
  1. Eine Entlehnung aus dem lateinischen „viola“ und dem altgriechischen „íon / víon“ wird angenommen. Da diese vor allem in der Mittelmeersprache für die Pflanze als Namen verwendet wurden. Dies spiegelt sich auch im früheren Verbreitungsgebiet des wohlriechenden Veilchens wieder.
  1. Eine weitere Möglichkeit für die Namensherkunft soll aus der „Mythologie“ stammen. Hiernach wurde die Pflanze nach „Viola“ – der Tochter von König Eurytos – benannt. Google Books – Etymologisches Wörterbuch der botanischen Pflanzennamen
  1. Der botanische Artname „riviniana“ wurde nach dem Leipziger Professor der Botanik August Quirinus Rivinus / Bachmann (*1652 – † 1723) benannt. Die Art des Hain-Veilchens wurde zum ersten mal durch Professor Heinrich Gottlieb Ludwig Reichenbach (*1807 – 1879) – Direktor des Botanischen Gartens Dresden – von anderen Veilchenarten unterschieden. Dieser taufte die neue Art zu Ehen des o.g. Professors „Viola riviniana“. – Quelle: Bauernblatt Schleswig-Holstein
Gefährdung der Pflanze

Gefährdung der Pflanze: Das Hain-Veilchen wird auf der Roten Liste von Deutschland als nicht gefährdet eingestuft. In den einzelnen Bundesländern sind die Gefährdungsgrade wie folgt:

  • Deutschland: ungefährdet (Status: *)
  • Baden-Württemberg: ungefährdet (Status: *)
  • Bayern: ungefährdet (Status: *)
  • Berlin: ungefährdet (Status: *)
  • Brandenburg: ungefährdet (Status: *)
  • Hamburg: ungefährdet (Status: *)
  • Hessen: ungefährdet (Status: *)
  • Mecklenburg-Vorpommern: ungefährdet (Status: *)
  • Niedersachsen: ungefährdet (Status: *)
  • Nordrhein-Westfalen: ungefährdet (Status: *)
  • Rheinland-Pfalz: ungefährdet (Status: *)
  • Saarland: ungefährdet (Status: *)
  • Sachsen-Anhalt: ungefährdet (Status: *)
  • Sachsen: ungefährdet (Status: *)
  • Schleswig-Holstein: ungefährdet (Status: *)
  • Thüringen: ungefährdet (Status: *)

Verbreitungs-Codes: A, AV, M1, M2, F

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