Hirschzungenfarn

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Durch die ungewöhnlich geformten Blätter ist der Hirschzungenfarn etwas ganz besonderes. Er ist zudem nur selten im Wald zu finden. Die Pflanze gilt nach der Bundesartschenschutzverordnung als „besonders geschützt“.

Vorkommen und Verbreitung: Der Hirschzungenfarn ist in Schluchtwäldern, schattigen Mauern und Felsen sowie auf Kalkschutthalden anzutreffen. Der Farn bevorzugt dabei einen lichten bis schattigen, sickerfeuchten, kalkhaltigen Fels- und Steinboden. Die Pflanze ist unter Eschen, Ahorn und Linden zu finden. Die Hirschzunge ist zudem besonders an Steilhängen anzutreffen. Es handelt sich um eine Schattenpflanze die in den Alpen auf bis zu 1.800 Metern anzutreffen ist. Die Pflanze ist in fast ganz Europa sowie Nordamerika und Asien zu finden. Sie bevorzugt dabei die Mittelgebirge. In ganz Deutschland ist die Pflanze als sehr unstetig anzusehen.

Pflanzenbeschreibung

Wuchsform: Die Pflanze kann eine Höhe zwischen 20 bis 90 cm erreichen. Der verdickte Wurzelstock ist rötlich gefärbt. Es handelt sich um eine ausdauernde, mehrjährige Pflanze.

Blätter & Sporen: Die Blätter sind auf der Oberseite dunkelgrün gefärbt. Sie sind ledrig und leicht gewellt. Es handelt sich um eine frostempfindliche Rosettenpflanze. Die grundständigen Blätter besitzen einen länglichen Stiel und sind ungeteilt. Sie besitzen einen länglichen Aufbau der an der Spitze zusammenläuft. Auf der Unterseite sitzen die rostbraunen Doppel-Sori (Sporangien – Samenstände) die parallel zur Mittelrippe laufen. Die Sporenreife reicht von Juli bis in den September. Der Geruch der getrockneten Blätter ist aromatisch. Die ungeteilten Blätter des Farns sind in Europa einzigartig.

Frühere Verwendung als Heilpflanze

Frühere Verwendung als Heilpflanze: Die Pflanze wurde früher sowohl innerlich als auch äußerlich angewendet. Sie wird bis heute in der Pharma-Industrie aufgrund der enthaltenen Inhaltsstoffe verwendet. Die Pflanze wirkt dabei vor allem adstringierend, entzündungshemmend, reizlindernd, schleimlösend, harntreibend und wundheilend. In der Naturheilkunde werden die frischen und getrockneten Blätter verwendet. Dabei ist aber zu beachten, dass der der Hirschzungenfarn in fast ganz Europa unter strengem Naturschutz steht. Früher wurden die Blätter der Hirschzunge als Wundmittel gegen Milzkrankheiten und Leberleiden eingesesetzt.

Inhaltsstoffe: Zu den wichtigsten Inhaltsstoffen zählen unter anderem Cholin, Schleimstoffe, Tannin und Vitamin C

Volkstümliche Namen & Namensherkunft

Volkstümliche Namen: Der Hirschzungenfarn ist unter verschiedenen volkstümlichen Namen bekannt. Zu diesen zählen unter anderem Milzfarn, Streifenfarn, Hirschzunge und Zungenfarn. In Frankreich ist die Pflanze als „Scolopendre“ bekannt.

Der Name Milzfarn leitet sich aus der früheren Verwendung der Blätter ab. Siehe hierzu auch den vorherigen Abschnitt. Der Name Streifenfarn lässt sich von der Unterseite der Blätter ableiten. Die Sporen sitzen auf der Blattunterseite in länglichen Häufchen. Diese scheinen auch zum Teil auch auf der Oberseite der Blätter hindurch wodurch die Blätter ein gestreiftes Aussehen erhalten. Der Name Hirschzunge stammt aus der Jägersprache. Die gewellte Oberfläche und längliche Form der Blätter erinnert dabei an eine lange Zunge des Hirsches.

Namensherkunft: Der botanische Gattungsname „Asplenium“ setzt sich aus den griechischen Worten „a“ – zu deutsch „gegen / nicht“ und „splen“ – zu deutsch: Milz – zusammen. Hierbei wird auf die Verwendung des Farns in der Volksmedizin hingewiesen. Siehe hierzu auch die vorherigen Abschnitte. Der botanische Artname „scolopendrium“ stammt aus dem griechischen Wort „skolokes“ – zu deutsch: kleine Würmer – ab. Hiermit sind vermutlich die zahlreichen dunkel gefärbten Sporenpakete gemeint. Es kann aber auch als „hundertfüßlerartig“ übersetzt werden.

Gefährdung der Pflanze

Gefährdung der Pflanze: Der Hirschzungenfarn steht unter Naturschutz. Die Pflanze gilt nach der Bundesartenschutzverordnung als „besonders geschützt“. Sie sollte daher auf keinen Fall als Wildbestand ausgegraben werden. Die Art ist auf den Roten Listen der einzelnen Bundesländer mit verschiedenen Gefährdungsgraden vertreten. Diese sind wie folgt:

  • Deutschland: ungefährdet (Status: *)
  • Baden-Württemberg: extrem selten (Status: R)
  • Bayern: gefährdet (Status: 3)
  • Berlin: keine Daten
  • Brandenburg: keine Daten
  • Bremen: keine Daten
  • Niedersachsen: gefährdet (Status: 3)
  • Rheinland-Pfalz: keine Daten
  • Nordrhein-Westfalen: gefährdet (Status: 3)
  • Saarland: keine Daten
  • Sachsen: Ausgestorben (Status 0 – vor 1949)
  • Sachsen-Anhalt: stark gefährdet (Status: 2)
  • Schleswig-Holstein: extrem selten (Status: R)
  • Thüringen: gefährdet (Status: 3)

Verbreitungs-Codes: A, M1, M2

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