Naturräume & Verbreitungsgebiete

Naturschutzgebiete haben zusammen mit den Nationalparken die strengsten Regeln. Ein Naturschutzgebiet (Kurzform: NSG) ist ein relativ kleinflächiges besonders geschütztes Gebiet. Hierin sind die oben genannten Regeln besonders streng anzuwenden. Ein Nationalpark ist ein größeres Areal, das vor allem der Natur überlassen wird und somit als „unberührt“ gilt. Bekannt hierfür sind vor allem der Bayerische Wald und der Schwarzwald. Ein Nationalpark muss dabei zusätzlich auch die folgenden drei weiteren Voraussetzungen erfüllen:

– großräumig, weitgehend zusammenhängend und besonderer Art

– in überwiegenden Teilen die Voraussetzungen für Naturschutzgebiete erfüllend

– große Teile befinden sich in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand


Ein Biosphärengebiet (auch Biosphärenreservat) ist eine großräumige Kulturlandschaft mit einer charakteristischen Aufteilung in verschiedene Zonen:

– Kernzone – hier wird der Einfluss von Menschen auf ein Minimum beschränkt – die Natur soll sich selbst überlassen sein. Sie hat damit einen ähnlichen Status wie Naturschutzgebiete und Nationalparks.

– Pflegezone – hier sollen die Natur- und Landschaftsschutzgebiete geschützt werden.

– Entwicklungszone – hier soll die ökologisch ausgerichtete Wirtschaftsentwicklung gefördert werden.


Ein Landschaftsschutzgebiet ist ein Gebiet, dass ein besonderen Schutz für Natur und Landschaft erfordert. Es sind die folgenden Ziele dabei festgelegt:

– Erhalt der typischen Eigenschaften des Gebietes / Lebensraums

– der Schutz ist darauf ausgelegt die Schönheit, Eigenart oder Vielfalt zu erhalten

– es gibt möglicherweise eine kulturhistorische Bedeutung

– das Gebiet hat eine besondere Bedeutung für die Erholung

In jedem Bundesland sind die Regelungen für diese Kategorie von Schutzgebiet leicht anders.


Ein Naturpark dient ähnlich wie ein Landschaftschutzgebiet dem Schutz und Erhalt von Kulturlandschaften mit der besonderen Biotop- und Artenvielfalt. Es soll dem nachhaltigen Tourismus sowie einer dauerhaft umweltgerechten Landnutzung dienen. In ganz Deutschland gibt es 104 Naturparks. Die Gebiete sind dabei meist großräumig, bestehen überwiegend bereits aus Landschaftsschutzgebieten oder Naturschutzgebieten und sind dazu geeignet eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.


5. Was ist Natura 2000 und welche Gebiete zählen hierzu?

Bei Natura 2000 handelt es sich um ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten in der EU. Der Zweck dieser Gebiete ist der länderübergreifende Schutz von wildlebenden heimischen Pflanzen- und Tierarten sowie den natürlichen Lebensräumen. Hierfür wurde die FFH-Richtlinie im Jahr 1992 aufgestellt.

Die Natura 2000 Schutzgebiete sind in zwei verschiedene Kategorien aufzuteilen:

– Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet): Lebensräume von Tieren und Pflanzen, die nach EU-Recht geschützt sind. In Deutschland gibt es insgesamt 4.500 dieser Gebiete.

– Vogelschutzgebiet: Es handelt sich um ein Schutzgebiet, die dem Schutz von wildlebenden Vögeln dienen und nach EU-Recht geschützt sind. In Deutschland gibt es 742 Vogelschutzgebiete.


6. Ist ein Wasserschutzgebiet auch den Schutzgebieten zugehörig?

Ein Wasserschutzgebiet dient dem Schutz von Gewässern vor schädlichen Einflüssen. Es gibt besondere Verbote und Handlungsanweisungen um das Wasser vor Verunreinigungen zu schützen.

Es handelt sich hierbei aber um kein Schutzgebiet nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Es können sich aber Naturschutzgebiete und Wasserschutzgebiete überschneiden. Die Festlegung von Wasserschutzgebiete sind nach dem Wasserhaushaltsgesetz geregelt.