Eine typische Waldpflanze mit interessanter Namensherkunft – das Wald-Veilchen (Viola reichenbachiana).
Vorkommen und Verbreitung: Das Wald-Veilchen ist in humushaltigen Buchenmischwäldern anzutreffen. Sie bevorzugt dabei lichte / halbschattige Standorte.
Pflanzenbeschreibung
Wuchsform: Bei Veilchen handelt es sich um mehrjährige, krautige Pflanzen. Sie bilden unterirdisch ein ausdauerndes Rhizom als Überdauerungsorgan. Die Vermehrung erfolgt über oberirdisch gebildete Ausläufer. Sie erreichen eine Wuchshöhe von 10 bis 15 cm. Der Stängel ist kahl.
Blätter: Die Blätter sitzen in einer grundständigen Blattrosette. Die Blätter sind langgestielt und besitzen eine leichte Einkerbung am Blattrand. Die Hauptblätter sind breit-herzförmig aufgebaut und dunkelgrün gefärbt. Die Nebenblätter sind länglich-schmal.
Blüten: Die Kronblätter sind zweiseitig symmetrisch aufgebaut und besitzen eine hellviolette Färbung. Pro Blüte bilden sich fünf Blütenblätter – 2 Kronblätter oben / 3 Kronblätter unten. Die oberen Blütenblätter überdecken sich nur selten! Die Blüten sind nur 1 bis 2 cm groß. Am unteren Kronblatt bildet sich ein zum Stiel gerichteter, weiblicher Sporn. Dieser hat eine dunkelviolette Färbung. In der Mitte der Blüte bilden sich 5 Staubblätter und eine gelb-grünlich gefärbte Blütennarbe. Die Blüten sitzen einzeln auf dem Ende der Stängel. Sie verströmen einen keinen Duft. Das untere Kronblatt besitzt violett Adern auf einem weißen Grund. Die Blütezeit reicht von März bis in den Mai.
Frucht: Die Frucht besteht aus einer dreiteiligen Fruchtkapsel. Die Kapseln öffnen sich explosionsartig bei Fruchtreife. Hierdurch werden die Samen bis zu 4,5 Meter weit verteilt.. Die Aussaat der Samen erfolgt zudem zum Teil durch Ameisen. Diese helfen bei der Verbreitung der Samen, da diese ein Elaiosom (klebriges Anhängsel, welches die Ameisen vermutlich lieben) besitzen. Der Fachbegriff für diese Verbreitungsart bei Pflanzen ist „Myrmekochorie“.
Keine Verwendung in der Küche
Keine Verwendung in der Küche: Im Gegensatz zum Duft-Veilchen wird das Wald-Veilchen nicht in der Küche verwendet. Die Pflanze ist aber nicht giftig und dennoch essbar.
Namensherkunft
Namensherkunft: In der gängigen Literatur sind für die Namensteile verschiedene etymologische Angaben gemacht. In der folgenden Liste werden diese vorgestellt:
- Der botanische Gattungsname „Viola“ leitet sich von dem lateinischen Wort „violaceus“ – zu deutsch violett / veilchenblau ab.
- Eine Entlehnung aus dem lateinischen „viola“ und dem altgriechischen „íon / víon“ wird angenommen. Da diese vor allem in der Mittelmeersprache für die Pflanze als Namen verwendet wurden. Dies spiegelt sich auch im früheren Verbreitungsgebiet des wohlriechenden Veilchens wieder.
- Eine weitere Möglichkeit für die Namensherkunft soll aus der „Mythologie“ stammen. Hiernach wurde die Pflanze nach „Viola“ – der Tochter von König Eurytos – benannt. Google Books – Etymologisches Wörterbuch der botanischen Pflanzennamen
- Der botanische Artname „reichenbachiana“ wurde nach dem Professor Heinrich Gottlieb Ludwig Reichenbach (*1807 – † 1879) – Direktor des Botanischen Gartens Dresden benannt. Durch den Botaniker Reichenbach wurden erstmals 1823 die Pflanzen der Gruppe „Viola riviniana“ von der bisherigen Gruppe „Viola silvestris“ unterschieden. Im Jahr 1857 benannte der französiche Botaniker Jordan die verbleibenden Pflanzen der Gruppe „Viola silvestris“ in „Viola reichenbachiana“ um. – Quelle: Bauernblatt Schleswig-Holstein
Gefährdung der Pflanze
Gefährdung der Pflanze: Das Wald-Veilchen wird auf der Roten Liste von Deutschland als nicht gefährdet eingestuft. In den einzelnen Bundesländern sind die Gefährdungsgrade wie folgt:
- Deutschland: ungefährdet (Status: *)
- Baden-Württemberg: ungefährdet (Status: *)
- Bayern: ungefährdet (Status: *)
- Berlin: ungefährdet (Status: *)
- Brandenburg: ungefährdet (Status: *)
- Hamburg: ungefährdet (Status: *)
- Hessen: ungefährdet (Status: *)
- Mecklenburg-Vorpommern: ungefährdet (Status: *)
- Niedersachsen: ungefährdet (Status: *)
- Nordrhein-Westfalen: ungefährdet (Status: *)
- Rheinland-Pfalz: ungefährdet (Status: *)
- Saarland: ungefährdet (Status: *)
- Sachsen-Anhalt: ungefährdet (Status: *)
- Sachsen: ungefährdet (Status: *)
- Schleswig-Holstein: ungefährdet (Status: *)
- Thüringen: ungefährdet (Status: *)
Verbreitungs-Codes: A, AV, M1, M2, F