Brand-Knabenkraut

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Das „Brand-Knabenkraut“ (Neotinea ustulata) gehört zu den kleinsten einheimischen Knabenkräutern. Die dunkle Färbung der Blütenknospen gibt diesem Knabenkraut sein charakteristisches Aussehen. Sie wurde zur „Orchidee des Jahres 2005“ gewählt.

Vorkommen und Verbreitung: Beim Brand-Knabenkraut handelt es sich um eine wärmeliebende Art. Die Pflanze bevorzugt dabei basenreiche, lehmige Böden über Kalkstein. Hierzu zählen unter anderem Kalkmagerrasen, magere Wiesen und im subalpinen Raum auf neutralen bis schwach saurem Grund. In den Gebirgen ist sie dabei auf einer Höhe von bis zu 1.900 Metern anzutreffen. Eines der bekanntesten Vorkommen liegt auf dem Lohrmannsbuckel im Warmtal – einem wichtigen Naturschutzgebiet. Sie kommt in Süd- und Mitteldeutschland häufig und in Norddeutschland nur selten vor.

Pflanzenbeschreibung

Wuchsform: Es handelt sich um eine krautig wachsende, ausdauernde Pflanze. Im Boden sitzen die zwei eirunden Knollen. Es handelt sich um einen Knollengeophyt, welcher diese als Überdauerungsorgan verwendet. Die Pflanze bildet eine bodenständige Grundblattrosette aus. In der Mitte treibt der 20 bis 30 cm hohe Stängel aus. Am Ende der Stängel bilden sich die Blütenstände. Der Stängel ist hellgrün gefärbt.

Blätter: Pro Pflanze entstehen zwischen drei bis sechs Blätter (seltener auch bis zu zehn Blätter) – mit einer Länge von 8 cm und haben eine Breite von bis zu 2 cm. Die Enden der Blätter sind leicht zugespitzt. Sie sind eiförmig-lanzettlich aufgebaut und ungefleckt. Die Oberseite ist blaugrün gefärbt. Der Blütentrieb wird im oberen Teil von bis zu sechs weiteren länglichen Blättern eingehüllt. So soll der junge Blütentrieb geschützt werden. Die Blätter bilden sich bereits im Oktober des Vorjahres.

Blüten: Der Blütenstand des Brand-Knabenkraut ist bis zu 10 cm lang und locker mit Blüten besetzt. Der aufblühende Blütenstand ist kegelförmig aufgebaut und an der Spitze schwarzrot gefärbt. Pro Pflanze können sich bis zu 70 Blüten bilden. Die einzelnen Blüten sitzen in den Achseln kurzer, häutiger Tragblätter. Die Außenseite ist dunkelviolett bis schwarz gefärbt. Die Innenseite ist weiß bis leicht rosa gefärbt. Die Unterlippe besitzt eine weiße Färbung. Die Blütezeit reicht von Ende April bis Ende Mai / Anfang Juni. Es gibt auch eine „spätblühende“ Variante. Diese reicht von Ende Juni bis Ende Juli / Anfang August.

Früchte: Nur selten bilden sich aus den verwelkten Blüten Samenstände. Die Früchte sind bis zu 20 mm lang und bis zu 6 mm dick. Sie reifen ab Juli bis September heran. In den Samenkapseln bilden sich die einzelnen Samen.

Besonderheiten der Pflanze

Detailbeschreibung der Blütenblätter: Der „Helm der Blüte“ besteht aus 5 mm langen Sepalen und 3 mm langen Petalen. Diese sind zu einer Helmform miteinander verwachsen. Die Oberseite ist zunächst dunkelrot später hellrot gefärbt. Im Inneren besitzen diese grüne Streifen entlang der Nerven. Die Lippe ist tief drei-lappig eingesägt. Sie können bis zu 6,5 mm Länge erreichen. Die Unterlippe, in der Mitte mehr als außen, ist rot gefleckt. Die Spitze der Unterlippe ist an der Spitze zweigeteilt und besitzt einen kurzen, rosa gefärbten Fortsatz. Der Sporn im hinteren Teil der Blüte ist nach unten gekrümmt. Er ist nur ca. 1/3 so lang wie der Fruchtknoten. Die Tragblätter in den Blattachseln sind violett gefärbt.

Besonderheiten der Samen: Die Samen sind bei der Keimung auf bestimmte Bodenpilze angewiesen. Dabei gehen die Samen eine Symbiose mit Mykorrhiza-Pilzen ein. Erst nach mehreren Jahren bildet sich ein neuer Blütenstand.

Namensherkunft

Namensherkunft: Die Gattung „Neotinea“ wurde im Jahr 1852 durch den deutschen Botaniker Heinrich Gustav Reichenbach aufgestellt. Im Jahr 1997 wurde die Gattung durch den Botaniker Bateman von Keuschorchis (Neotinea maculata) per Revision auf weitere Sektionen ausgeweitet. Hierzu zählt auch das Brand-Knabenkraut (Neotinea ustulata).

Gefährdung der Pflanze

Schutzstatus der Pflanze: Das Sammeln der Pflanze ist in der freien Natur verboten! Sie stehen unter besonderem Schutz durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES). Nach dieser gilt die Pflanze auch als streng geschützte Art. Das Brand-Knabenkraut darf somit auf keinen Fall gepflückt oder ausgegraben werden!

Gefährdung der Pflanze: Das Brand-Knabenkraut wird derzeit auf der Roten Liste Deutschlands als stark gefährdet eingestuft. Dies ist vor allem auf zwei verschiedene Faktoren zurückzuführen. Zum einen sind die Knollen der Orchidee ein beliebtes Futter bei Wildschweinen. Hierdurch zerstören diese große Flächen der potentiellen Standorte der Orchidee. Ein weiteres Problem ist die Überwucherung durch andere Pflanzen und die zunehmende Verbuschung von Biotopen. Aufgrund des Rückgangs an Individuen wurde sie bereits 2005 zur Orchidee des Jahres erklärt. Die einzelnen Gefährdungsgrade in den Bundesländern sind wie folgt:

  • Deutschland: stark gefährdet (Status: 2)
  • Baden-Württemberg: stark gefährdet (Status: 2)
  • Bayern: stark gefährdet (Status: 2)
  • Brandenburg: Ausgestorben (Status: 0)
  • Bremen: Ausgestorben (Status: 0)
  • Hessen: stark gefährdet (Status: 2)
  • Niedersachsen: Ausgestorben (Status: 0)
  • Nordrhein-Westfalen: gefährdet (Status: 3) – teilweise angesalbte Vorkommen
  • Rheinland-Pfalz: vom Aussterben bedroht (Status: 1)
  • Saarland: stark gefährdet (Status: 2)
  • Sachsen-Anhalt: vom Aussterben bedroht (Status: 1)
  • Sachsen: vom Aussterben bedroht (Status: 1)
  • Thüringen: stark gefährdet (Status: 2)

Verbreitungs-Codes: A, AV, M1, M2

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