Kreuzblume, gewöhnliche

Durch die Blütezeit in der Kreuzwoche (5. Woche nach Ostern) hat die gewöhnliche Kreuzblume ihren Namen erhalten.

Vorkommen und Verbreitung: Die Kreuzblume wächst vor allem auf Silikatmagerrasen, auf Heiden sowie an Wegrändern. Die Verbreitung erstreckt sich dabei über ganz Europa. In Deutschland ist die Pflanze vor allem in Süddeutschland / Mitteldeutschland häufig verbreitet. In Norddeutschland gilt sie hingegen nur als zerstreut verbreitet.

Pflanzenbeschreibung

Wuchsform: Die Kreuzblume ist eine mehrjährig, krautig wachsende Pflanze und kann eine Wuchshöhe zwischen 5 bis 25 cm erreichen. Sie besitzt keine Blattrosette am Boden. Der Stängel wächst aufrecht aus dem Boden. Am Ende der Stängel bilden sich die Blütenstände. Bei der Kreuzblume handelt es sich um einen Hemikryptophyt. Die Wurzel überdauert im Winter somit in der Erde. Die Pflanze ist oft kahl oder nur leicht behaart. An der Basis über dem Boden kann sie zum Teil verholzen.

Blätter: Die Blätter stehen wechselständig am Stängel. Sie sind länglich-lanzettlich geformt. Die Oberseite der Blätter ist hellgrün gefärbt. Die Blätter sind nur 1 bis 2 cm lang. Das Ende ist zugespitzt. Der Rand der Blätter ist glattrandig. Auf der Unterseite sind die Blattnerven deutlich erkennbar.

Blüten: Der Blütenstand besteht aus 10 bis 40 blauviolett gefärbten Blüten. Die Einzelblüten sind zygomorph aufgebaut. Sie bestehen aus einer Kombination von Blütenblättern, Kelchblättern und Kronblättern. Die äußeren Blütenteile sind blauviolett, die inneren Blütenteile hingegen weiß bis hell-violett gefärbt. Die schmetterlingsblütenartige Blüte besteht aus zwei verkehrt eiförmigen Sepalen mit einer Länge von 4 bis 7 mm. Diese haben das Aussehen eines „Flügels“ von Schmetterlingen. Die Sepalen hüllen die gesamte Blüte ein. Im Inneren der Blüte bilden sich acht Staubblätter. Der Griffel sitzt in der Mitte der Staubblätter. Die Blütezeit reicht von Mai bis in den Juli.

Eine violett gefärbte Kreuzblume mit kleinen Blüten. Die Blüte besteht aus zwei verkehrt eiförmigen Blütenblättern. Das mittlere Kronblatt ist weiß gefärbt und hat ein gefranstes Ende. Die Pflanze wächst in einer Wiese.
Heller gefärbte Variante

Früchte: Die Früchte bestehen aus einer seitlich zusammengedrückten Kapsel. Im Inneren dieser Kapsel bilden sich die zwei einzelnen Samen. Die Samen sind nur drei Millimeter lang und schwarz gefärbt. Sie besitzen zudem eine kurze Behaarung. An den einzelnen Samen hängt ein kleines Elaisom, welches zur Verbreitung der Samen durch Ameisen dient. Die Fruchtreife erfolgt im Juli bis Oktober.

Besonderheiten der Pflanze

Besonderheiten bei der Bestäubung der Blüte: Die Blüten scheiden am Grund den Nektar ab. Zu den Bestäubern zählen unter anderem Bienen und Schmetterlinge. Die Schmetterlinge gelangen nur durch eine präzise Rüsselbewegung an den Nektar. Sie müssen dabei den Rüssel zwischen den Staubblättern und dem Griffel hindurchstecken. Hierbei bleiben die Pollen teilweise am Rüssel hängen. Beim zurückziehen wird die Blütennarbe bestäubt. Auf diese Weise soll eine Fremdbestäubung erfolgen. Das größere untere Kronblatt ist im vorderen Bereich leicht ausgefranst. Somit dient es Insekten als Anflugmöglichkeit. Das obere Kronblatt besteht aus einer zweiklappigen Tasche, welches die Staub- und Fruchtblätter umschließt.

Namensherkunft

Namensherkunft des botanischen Namen: Die Kreuzblume hat ihren Namen aufgrund der Blütezeit in der Kreuzwoche (5. Woche nach Ostern) erhalten. Die Blüten wurden in die Kränze der früheren Prozessionen (Bittgänge) eingebunden. Der botanische Gattungsname „Polygala“ leitet sich von den griechischen Worten „polys / πολύς“ (viele) und „gala / γάλα“ (Milch) ab. Nach der alten Vorstellung sollte die Pflanze die Milchproduktion bei Kühen steigern. Dies gilt in der Literatur als unbestätigt. Der botanische Artname „vulgaris“ lässt sich mit „gewöhnlich“ ins Deutsche übersetzen.

Gefährdung der Pflanze

Gefährdung der Pflanze: Auf der Roten Liste Deutschlands wird diese Kreuzblumen-Art bereits mit der „Vorwarnstufe” geführt. Hierbei handelt es sich um eine potentiell bedrohte Art. Die einzelnen Gefährdungsgrade der regionalen Roten Listen sind wie folgt:

– Deutschland: Vorwarnstufe (Status: V)

– Baden-Württemberg: Vorwarnstufe (Status: V)

– Bayern: Vorwarnstufe (Status: V)

– Berlin: stark gefährdet (Status: 2)

– Brandenburg: gefährdet (Status: 3)

– Bremen: gefährdet (Status: 3)

– Hamburg: vom Aussterben bedroht (Status: 1)

– Hessen: ungefährdet (Status: *)

– Mecklenburg-Vorpommern: stark gefährdet (Status: 2)

– Niedersachsen: gefährdet (Status: 3)

– Nordrhein-Westfalen: gefährdet (Status: 3)

– Rheinland-Pfalz: ungefährdet (Status: *)

– Saarland: gefährdet (Status: 3)

– Sachsen: Vorwarnstufe (Status: V)

– Sachsen-Anhalt: ungefährdet (Status: *)

– Schleswig-Holstein: vom Aussterben bedroht (Status: 1)

– Thüringen: ungefährdet (Status: *)

Verbreitungs-Codes: A, AV, M1, M2, F, K 

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