Für viele ist die Hanfpflanze durch Ihre “medizinische Nutzen“ bekannt. Dabei wird der fast THC-lose Nutzhanf für ganz andere Zwecke verwendet! Dies ist unter anderem die Herstellung von Seilen, Kleidung und Papier. Diese Art des Cannabis fällt nicht unter dem neuen CanG! Sie darf daher nicht angebaut werden!
Hinweis: Die Bilder oben zeigen den „Ruderalhanf“ – es handelt sich auch hier um eine nach dem BtMG genehmigungspflichtige Pflanze. Das Anpflanzen ist für Privatpersonen strengstens verboten! Die Bilder unten zeigen hingegen den Industriehanf / Nutzhanf – welcher deutlich geeigneter für die Herstellung von Produkten ist.
Bei weiteren Fragen kann das Kontaktformular des BfArM verwendet werden.
Das Team von der Bundesopiumstelle beim BfArM ist wirklich nett und beantwortet euch alle Fragen rund um die genehmigungspflichtigen Pflanzen (auch zum Nutzhanf) 🙂
Vorkommen und Verbreitung: Der Nutzhanf wird ausschließlich von Landwirten auf bestimmten Flächen angebaut. Sie stammt ursprünglich aus Zentralasien, geht aber auf Züchtungen der Wildpflanzen zurück. Sie galt früher als wichtige, vielseitige Nutzpflanze und wurde in fast ganz Europa und Asien angebaut. Es handelt sich um eine einjährige Pflanze. Der Anbau durch Privatpersonen ist strengstens verboten! Der Nutzhanf stellt nur wenige Ansprüche an den Boden, bevorzugt aber tiefgründige, humose Böden. Die oberen Bilder zeigen eine genehmigte, kontrollierte Züchtung.
Pflanzenbeschreibung
Wuchsform: Es handelt sich um eine einjährige Pflanze, die unter bestimmten Bestimmungen durch Landwirte angebaut wird. Sie besitzt einen aufrechten, mäßig bis stark verzweigten Wuchs. Die weiblichen Pflanzen sind stärker verzweigt als die männlichen Pflanzen. Die Pflanze kann eine Wuchshöhe zwischen 1 bis 3 Meter erreichen. Unter der Erde können sich die Wurzeln bis zu einem Meter im Boden verankern.
Blätter: Beim Ruderalhanf sitzen die Blätter direkt an den Stängeln. Der Nutzhanf hat hingegen langstängelige, abstehende Blätter. Pro Blatt bilden sich zwischen 5 bis 7 Blattteile aus. Die Oberseite der Blätter ist je nach Art hellgrün bis dunkelgrün gefärbt.
Blüten: Die einzelnen Blütenstände bestehen aus hängenden Blütentrauben, Aus diesen stehen bis hängen die grünen Staubfäden heraus. Es handelt sich um zweihäusige Blüten. Die männlichen Blüten stehen in lockeren, kurzen traubenförmigen Blütenständen. Die weiblichen Blüten sitzen einzeln oder paarweise an den Stängeln. Beim Nutzhanf und Ruderalhanf werden die Blüten vor allem durch den Wind bestäubt. Die Blütezeit reicht von Juli bis August. In den Blüten ist ein geringer Gehalt an THC enthalten (maximal 0,3% THC-Gehalt lt. EU Richtlinie).
Früchte: Nach erfolgreicher Windbestäubung bilden sich nach dem verblühen die kleinen Nüsschen aus. Diese reifen bereits in wenigen Wochen nach der Blüte vollständig aus. Aus den Samen kann durch Zerreiben ein grünliches Öl gewonnen werden. Zu den Hauptverbreitungsmethoden zählen die Selbstverbreitung oder Ausbreitung durch Vögel. Hierbei ist die Pflanze auf Vögel wie “Bluthänflinge“ (Linaria cannabina) angewiesen. Beim Industriehanf erfolgt die Aussaat durch Landwirte, zum Teil können aber die Pflanzen sehr selten verwildern!
Giftigkeit der Pflanze
Giftigkeit der Pflanze: In der weiblichen Pflanze bildet sich Harz aus. Dies kann durch die enthaltenen Stoffe zu Rauschzuständen und Halluzinationen führen. Die Konzentration im Nutzhanf ist zu gering um eine psychoaktive Wirkung zu haben.
Inhaltsstoffe: delta-9-Tetrahydrocannabinol
Nebenwirkung der Pflanze: Je nach Dosierung kann es zu Schlafstörungen, Vergesslichkeit, geröteten Augen kommen.
Verwendung als Nutzpflanze und für wissenschaftliche Zwecke
Verwendung als Nutzpflanze: Hanf war bereits seit dem Mittelalter als Nutzpflanze bekannt. Es wurden vor allem Seile, grobe Tücher und Stoffe und sogar Papier hergestellt. In China wurde die heute als “indischer Hanf“ bekannte Pflanze in Fasern zerlegt und zu Papier wieder zusammengesetzt. Heutzutage wird die Pflanze zur Herstellung von Dämm- und Baustoffen sowie die Stängel als Tierstreu verwendet. Daneben können aus den Hanfsamen Vogelfutter sowie kosmetische Produkte hergestellt werden. Sie sind reich an Proteinen und Fetten. Aus Hanffasern hergestellte Textilien können bis zu 95% der UV-Strahlung absorbieren und halten damit länger warm.
In Oberschwaben wurde der Nutzhanf früher in der Federseeregion angebaut. Das torfreiche Gebiet gab dem Anbau gute Bedingungen. Die Stängel werden durch Dreschen zunächst weich gemacht und so aufgespalten. Aus diesen Fasersträngen kann, ähnlich wie beim Verarbeiten von Lein zu Flachs, durch mehrmaliges Bürsten über metallische Kämme eine Art von Garn hergestellt werden. Früher wurde diese Garne dann durch Seiler zu Seilen, Tauen und Netzen weiterverarbeitet.
Die kurzen Fasern werden heute noch gerne als Abdichtung im Sanitärbereich eingesetzt. Dabei können die Fasern Wasser aufnehmen und sich dadurch ausdehnen.
Verwendung für wissenschaftliche Zwecke: Der Anbau von Cannabis-Pflanzen zu wissenschaftlichen Zwecken ist nur mit einer Erlaubnis zulässig. Diese wird nur in Ausnahmefällen genehmigt (§ 2 Abs. 4 CanG).
Namensherkunft
Namensherkunft: Der botanische Gattungsname “Cannabis“ lässt sich von dem griechischen Wort „κάνναβις“ (kannabis) ableiten – dies bedeutet ins Deutsche übersetzt „Hanf“. Der botanische Artname „sativa“ leitet sich aus „sativus“ – zu Deutsch „gesät, angepflanzt“ – ab.
Verbreitungs-Codes: keine (synth.)