Stinkende Nieswurz

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Die stinkende Nieswurz ist aufgrund der Blütenform eine seltsame Pflanze. Doch beim Umgang ist Vorsicht geboten. Es handelt sich um eine Giftpflanze.
~ Starke Giftpflanze ~

Vorkommen und Verbreitung: Die stinkende Nieswurz wächst in halbschattigen Trockenwäldern und bevorzugt dabei vor allem kalkhaltige Böden. Sie ist im Alpenvorland und den Alpen auch in den Bergwäldern heimisch. Durch die Kalkliebe ist die Pflanze auch sehr oft auf der Schwäbischen Alb zu finden. Die Hauptverbreitung in Deutschland liegt dabei im Südwesten (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland). Zum Teil ist sie auch in Mitteldeutschland zerstreut zu finden. Im Norden meist fehlend! In Europa ist die Pflanze in Mittel- und Südeuropa verbreitet.

Pflanzenbeschreibung

Wuchsform: Die Pflanze erreicht eine Wuchshöhe von 30 bis 50 cm. Es handelt sich um einen immergrünen Halbstrauch (Chamaephyt). Die Stängel sind im oberen Bereich oft mehrfach geteilt. Am Ende der hellgrün gefärbten Stängel bilden sich die Blütenstände. Im unteren Teil der Pflanze bildet sich eine Vielzahl von Blättern. Die gesamte Pflanze verströmt einen unangenehmen Geruch.

Blätter: Die dunkelgrün gefärbten Blätter sind überwinternd. Sie besitzen längliche, holzige Stängel. Die Blätter sind gefiedert und bestehen aus 7 bis 9 Blattteilen. Die Ränder der Blätter sind deutlich gezähnt. Die Blätter besitzen eine Länge zwischen 5 bis 10 cm. Die Grundblätter sind dunkelgrün gefärbt.

Blüten: Die Blütenstände sind reich verzweigt und sitzen am Ende der Stängel. Die einzelnen Blüten bildet eine Glockenform aus. Vor dem Aufblühen sind die Blütenblätter zu einer Kugel zusammengerollt. Die Blütenblätter haben eine hellgrüne Farbe. Während der vollen Blüte verfärbt sich der Rand der Blütenblätter rötlich-purpur. Die einzelnen Blüten können eine Größe zwischen 1 bis 2 cm erreichen. Im Inneren der Blüte bilden sich eine Gruppe von Staubblättern. Die Bestäubung erfolgt durch Bienen, Hummeln und andere Hautflügler. Die Blütezeit reicht von März bis in den April.

Früchte: Nach der Bestäubung dauert es zwischen drei bis fünf Tage bis sich die ersten Früchte ausbilden. Die einzelnen Früchte bestehen aus einer dreiteiligen (seltener zwei / vierteilige) Balgfrucht in welcher sich die dunkelbraunen / schwarzen Samen ausbilden. Die einzelnen Samen sind rundlich aufgebaut. Es handelt sich um einen Kältekeimer. Die Aussaat erfolgt durch Streuung rund um die Mutterpflanze. Gelegentlich werden die Samen auch durch Ameisen verbreitet, da sie ein eiweißhaltiges Anhängsel besitzen.

Besonderheiten der Pflanze

Besonderheiten der Blüte: In der Blüte bildet sich ein klebriger Pollen aus. Durch die ebenfalls in den Blüten enthaltenen Hefekulturen wird ein Teil des entstehenden Nektars zersetzt. Hierdurch sind die Blüten oft wärmer als die Umgebung (bis zu 6°C!). So kann selbst bei tiefen Temperaturen die Bestäubung gefördert werden. Die Bestäubung früh im Jahr erfolgt unter anderem durch Hummeln, Holzbienen und verschiedene Sandbienen-Arten. Eine Selbstbestäubung wird großteils verhindert, da sich meist vorweibliche Blüten entwickeln. Zum Teil können an den Blüten auch Schmetterlinge, wie der Zitronenfalter, beobachtet werden. Diese saugen mit dem langen Rüssel den Nektar aus der Blüte. Die Blüten selbst haben einen leicht unangenehmen Geruch, wie faulendes Fleisch.

Besonderheiten der Blätter: Wenn die Blätter zerrieben werden, verströmen sie einen unangenehmen / stinkenden Geruch. Aber Vorsicht der Geruch bleibt auf der Haut für längere Zeit bestehen.

Giftpflanze – Hinweise zum Umgang

Hinweise zum Umgang: Der Kontakt mit den Säften der Pflanze sollte auf jeden Fall gemieden werden. Alle Pflanzenteile sind giftig. Das Berühren der Blätter und Blüten ist ungefährlich, aber sollte dennoch ebenfalls gemieden werden. Für die Entfernung der Pflanze sollten auf jeden Fall Handschuhe getragen werden.

Entstehen der Giftstoffe: Beim Verletzen oder Trocknen / Welken der Pflanze wird das ungiftigen Ranunculin durch enzymatische Spaltung in das giftige Protoanemonin umgewandelt.

Giftigkeit der Pflanze: Alle Teile des der stinkenden Nieswurz sind hoch giftig! Die Inhaltsstoffe führen zu Herzrythmusstörungen und in schweren Verläufen zur Herzlähmung. Durch das enthaltene Protoanemonin kommt es zu einer lokalen Reizung der Schleimhäute. Zu den häufigen Symptomen einer Vergiftung zählen unter anderem die Reizung im Mund- und Rachenbereich. Es kommt zudem zu Erbrechen, Durchfällen und Krämpfen. Die teilweise enthaltenen herzwirksamen Steroidglycoside und Alkaloide führen zu Herzklopfen und einem verlangsamten Puls. Bei einer starken Vergiftung erfolgt der Tod durch Herzstillstand.

Inhaltsstoffe: Protoanemonin, Herzwirksame Steroidglycoside, Kardiotoxische Alkaloide, Steroidsaponine

Erste-Hilfe bei einer Vergiftung: Bereits bei einer leichten Vergiftung muss ein Notarzt hinzugezogen werden. Die Behandlung im Krankenhauses ist zu empfehlen! Eine Giftentfernung kann durch die Gabe von Aktivkohle erwirkt werden. Dies sollte aber im Normalfall auf keinen Fall durch keinen Laien erfolgen!

Giftigkeit für Tiere: Alle Nieswurzarten sind für Wiederkäuer (Rinder), Pferde, Schafe, Ziegen und Schweine hochgiftig. Auch für Hunde und Katzen sowie weitere Haustiere ist die Pflanze giftig. In der Literatur ist nur die LD50-Dosis für Helleborus niger / die Christrose bekannt. Dennoch sollten Tiere von der Pflanze ferngehalten werden. Die Symptome sind ähnlich wie bei Menschen.

Frühere Verwendung der Pflanze

Frühere Verwendung als „Heilpflanze“: Früher wurde die Pflanze zum Teil gegen Läuse verwendet. Hierfür wurde aus der Pflanze ein Saft für die äußere Anwendung hergestellt. Die stinkende Nieswurz wird aber aufgrund der hohen Toxizität heutzutage nicht mehr in der Medizin angewendet. Sie wurde zudem auch zum Teil gegen Würmer eingesetzt. Eine medizinische Wirkung ist aber nicht eindeutig nachweisbar. Es wird von der Anwendung / Verwendung der Pflanze dringend abgeraten!

Frühere Verwendung in Niespulver: Der stinkende Nieswurz wurde zum Teil auch Niespulver beigemischt. Durch ihre „Schärfe“ soll die Pflanze zum Niesen angeregt haben.

Namensherkunft & Volkstümliche Namen

Volkstümliche Namen: Die stinkende Nieswurz ist unter verschiedenen Namen bekannt. Zu diesen zählen unter anderem Bärenfuß, Schlangenrose, Läusekraut und Teufelskraut.

  • Der volkstümliche Name „Bärenfuß“ leitet sich aus dem französischen Namen „patte d’ours“ ab. Auch der volkstümliche Namen „Schlangenrose“ stammt aus dem französischen Namen „Rose de serpent“ – eine giftige, rosenähnliche, blühende Pflanze. Die Blüten des Nieswurz haben eine gewisse Ähnlichkeit zur Rose.

Namensherkunft: Der botanische Gattungsname „helleborine / helleborus“ stammt von dem griechischen Wort „ἑλλεξοϱινὸς“ ab. Es lässt sich mit „Nieswurzartige“ übersetzen. Dabei handelt es sich um den deutschen Gattungsnamen. Der deutsche Name „Nieswurz“ lässt sich aus der früheren Verwendung als Nies- und Schnupfpulver ableiten. Der botanische Artname „foetidus“ leitet sich aus dem lateinischen Wort „foeteo“ ab. Dies lässt sich mit „stinkend / übelriechend“ ins Deutsche übersetzen. Hierbei wird auf den Geruch der Pflanze hingewiesen.

Gefährdung der Pflanze

Gefährdung der Pflanze: Die stinkende Nieswurz wird auf der Roten Liste von Deutschland als nicht gefährdet eingestuft. Dennoch gilt die Pflanze auf einzelnen Roten Listen der Bundesländer als gefährdet.

  • Baden-Württemberg: Selten, ohne direkte Gefährdung (Status: R)
  • Bayern: gefährdet (Status: 3)
  • Berlin: Selten, ohne direkte Gefährdung (Status: R)
  • Brandenburg: Selten, ohne direkte Gefährdung (Status: R)
  • Bremen: unbekannt – nicht in Roter Liste enthalten!
  • Hamburg: unbekannt – nicht in Roter Liste enthalten!
  • Hessen: ungefährdet (Status: *)
  • Mecklenburg-Vorpommern: unbekannt – nicht in Roter Liste enthalten!
  • Niedersachsen: unbekannt – nicht in Roter Liste enthalten!
  • Nordrhein-Westfalen: Eingeschleppt von Rasen- oder Wildblumen-Saaten (Status: R)
  • Rheinland-Pfalz: unbekannt – nicht in Roter Liste enthalten!
  • Saarland: unbekannt – nicht in Roter Liste enthalten!
  • Sachsen: vom Aussterben bedroht (Status: 1)
  • Sachsen-Anhalt: unbekannt – nicht in Roter Liste enthalten!
  • Schleswig-Holstein: unbeständig vertreten / teilweise verwildert
  • Thüringen: gefährdet (Status: 3)

Verbreitungs-Codes: A, AV, M1, (M2)

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