Echtes Tausendgüldenkraut

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Eine Seltenheit in den deutschen Wäldern, das echte Tausendgüldenkraut fällt aber auch vor allem durch seine rosa Färbung auf.
~ Besonders geschützte Art gem. BArtSchV und BNatSchG ~

Vorkommen und Verbreitung: Das Tausendgüldenkraut wächst auf sonnigen, grasigen Waldlichtungen sowie Halbtrockenrasen. Die Pflanze bevorzugt einen kalkreichen, warmen Boden mit einem hohen Lehmanteil. Sie ist in den Alpen und Mittelgebirgen auf Höhen von bis zu 1.200 Metern anzutreffen. Die Pflanze ist in ganz Deutschland nur zerstreut zu finden.

Pflanzenbeschreibung

Wuchsform: Beim Tausendgüldenkraut handelt es sich um eine einjährige, sommerannuelle Pflanze. Seltener kann sie auch zweijährig sein. Die Pflanze erreicht eine Höhe zwischen 10 bis 40 cm. Sie ist nur im oberen Teil reich verzweigt. Am Ende der Stängel bilden sich die Blütenstände. Der Stängel ist vierkantig aufgebaut und besitzt eine grüne Färbung.

Blätter: Die Blätter sitzen gegenständig paarweise an den Stängeln. Die einzelnen Blätter sind länglich bis eiförmig aufgebaut. Sie besitzen eine hellgrüne Färbung. Die Blattnerven sind deutlich ausgeprägt und verlaufen parallel zueinander. Pro Blatt bilden sich fünf Blattnerven. Dicht über dem Boden sitzt die Grundblattrosette.

Blüten: Die Blüten sitzen in einer Trugdolde am Ende der verzweigten Stängel. Die Kelchblätter sind grün gefärbt und bilden einen trichterförmigen Aufbau. Die einzelnen Blüten sind sternförmig aufgebaut. Die Blütenblätter haben eine hellrosa Farbe. Pro Blüte bilden sich fünf Blütenblätter. In der Mitte sitzen die gelb gefärbten Staubbeutel sowie eine gelbgrünlich gefärbte Blütennarbe, diese ist oft kürzer als die Staubbeutel. Eine Besonderheit bei den Blüten ist, dass sie sich nur bei voller Sonne und mindestens 20*C öffnen. Im Inneren der Blüte bildet sich kein Nektar, sondern eine „anbohrbares Gewebe“. Die Bestäubung erfolgt durch langrüsselige Insekten, wie Schmetterlinge und Nachtfalter. Die Blüten verwelken nach ca. 5 Tagen. Die Blütezeit reicht von Juli bis in den August.

Früchte: Die Früchte bestehen aus zweiklappigen Kapseln. Es handelt sich um einen Windstreuer. Die Samen können aber auch zum Teil durch Regen verteilt. Die Fruchtreife ist im September erreicht.

Frühere Verwendung als Heilpflanze

Frühere Verwendung als Heilpflanze: Das echte Tausendgüldenkraut wurde früher häufiger als Heilpflanze verwendet. Es ist sehr in Vergessenheit geraten, da die Ernte der Wildbestände in Deutschland und den angrenzenden Ländern strengstens untersagt ist! Es handelt sich um eine gefährdete Pflanze! Auf eine weitere Beschreibung der Verwendung wird hier verzichtet, da es deutlich bessere moderne Naturheilmittel und Medikamente für die Anwendungsgebiete der Pflanze gibt.

Namensherkunft & Volkstümliche Namen

Volkstümliche Namen: Das Tausendgüldenkraut ist unter verschiedenen volkstümlichen Namen bekannt. Zu diesen zählen unter anderem Hundertgüldenkraut, Tausendkraft, Gottesgnadenkraut.

Namensherkunft: Der Name „Tausendgüldenkraut“ soll einer Übertreibung der früheren Übersetzer entsprungen sein. Denn der bereits seit der Antike verwendete Name „Centaurium“ soll sich aus der lateinischen Bezeichnung „centum aurei“ – zu deutsch 100 Goldstücke – entstanden sein. Eine weitere Idee für die Namensherkunft entlehnt sich aus den griechischen Sagen. Die Pflanze soll in diesen vor allem durch die kräuterkundigen Zentauren gegen allerlei Krankheiten eingesetzt worden sein. Zu dem bekanntesten Zentauren gehört nach dieser Theorie „Chiron“. Bei dem lateinischen Namen „Centaurium“ ist diese Schlussfolgerung nicht gerade abwegig.

Gefährdung der Pflanze

Gefährdung der Pflanze: Das Tausendgüldenkraut gilt auf der Roten Liste Deutschlands als ungefährdet. Durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) steht die Pflanze unter einem besonderen Schutz! Sie darf keinesfalls gepflückt oder beschädigt werden. Die Pflanze ist zudem auf einigen regionalen Roten Listen ebenfalls vertreten. Die einzelnen Gefährdungsgrade sind wie folgt:

Baden-Württemberg: ungefährdet (Status: *)

Bayern: Vorwarnstufe (Status: V)

Berlin: stark gefährdet (Status: 2)

Brandenburg: gefährdet (Status: 3)

Bremen: n/a

Hamburg: stark gefährdet (Status: 2)

Hessen: ungefährdet (Status: *)

Mecklenburg-Vorpommern: gefährdet (Status: 3)

Niedersachsen: ungefährdet (Status: *)

Nordrhein-Westfalen: Vorwarnstufe (Status: V)

Rheinland-Pfalz: ungefährdet (Status: *)

Saarland: ungefährdet (Status: *)

Sachsen-Anhalt: ungefährdet (Status: *)

Sachsen: Vorwarnstufe (Status: V)

Schleswig-Holstein: ungefährdet (Status: *)

Thüringen: ungefährdet (Status: *)

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