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Eine eher unscheinbar aussehende fleischfressende Pflanze, dass gemeine Fettkraut (Pinguicula vulgaris). Auf den fleischigen, klebrigen Blättern verfangen sich die Insekten.
Vorkommen und Verbreitung: Das gemeine / blaue Fettkraut kommt in Flach- und Quellmooren und an Steinwänden vor. Die Pflanze bevorzugt dabei nasse, saure Böden. Das Fettkraut verträgt aber auch kalkhaltige Böden. Sie wachsen in den Alpen auf einer Höhe von bis zu 2.000 Metern. Dort sind die Pflanzen oft einzeln und nur sehr zerstreut anzutreffen. Es handelt sich um eine mehrjährige, winterharte Pflanze.
Pflanzenbeschreibung
Wuchsform, Stängel: Die Pflanze erreicht eine Wuchshöhe zwischen 5 bis 20 cm. Es bildet sich unter der Erde ein sehr einfaches, kurzes Wurzelwerk aus. Dieses besteht aus zahlreichen, feinen weiß gefärbten Haarwurzeln. Im Winter sterben die feinen Wurzeln ab – da die Überwinterung ausschließlich über die Winterknospe erfolgt.
Blätter: Die dicht über dem Boden sitzende Blattrosette besteht aus fünf bis elf Blättern. Sie sind gelbgrün gefärbt und haben eine länglich-elliptische Form. Zudem haben sie an den Blättern kleine Kleb- und Verdauungsdrüsen um Insekten zu fangen. Durch diese spezielle Fangmethode gehören zu den fleischfressenden Pflanzen.
Überwinterung: Im Herbst bildet sich ein Hibernakel (Winterknospe) aus. Diese sitzt im Inneren der Blattrosette und bildet bereits die Blätter für den nächsten Frühling. Sie besteht aus schuppenförmig übereinander gelegten Nährblättern.
Blüten: Die Blüten haben eine veilchenartige Form mit einer blauviolette Färbung. Das Innere der Blüte ist weiß gefärbt und haben kleine weiße Härchen. Es hat eine Blütezeit von Mai bis August. Die Blüte hat eine Größe von ca. 1 bis 1,5 Zentimetern.
Früchte: Nach der Blüte bildet sich eine kleine Samenkapsel aus. In diesen sitzen viele, kleine, schwarz gefärbte Samen. Die kleinen Samen zählen zu den Körnchenfliegern. Hierdurch kann eine Verbreitung durch den Wind erfolgen. Die Fruchtreife reicht von Juni bis in den September.
Gefährdung der Pflanze
Gefährdung der Pflanze: Auf der Roten Liste von Deutschland wird das gewöhnliche Fettkraut bereits als gefährdet eingestuft. Die Pflanze wird durch die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützt und sollte auf keinen Fall gepflückt werden. Die Gefährdungsgrade in den einzelnen Bundesländern sind wie folgt,
– Deutschland: gefährdet (Status: 3 -)
– Baden-Württemberg: gefährdet (Status: 3)
– Bayern: gefährdet (Status: 3)
– Berlin: Ausgestorben (Status: 0 – seit 1949)
– Brandenburg: vom Aussterben bedroht (Status: 1)
– Hamburg: Ausgestorben (Status: 0 – seit 1961)
– Hessen: vom Aussterben bedroht / Ausgestorben (Status: 1 / 0)
– Niedersachsen (Küste / Tiefland / Berglandschaft): vom Aussterben bedroht / stark gefährdet (Status: 1 / 2)
– Nordrhein-Westfalen: stark gefährdet (Status: 2)
– Rheinland-Pfalz: ungefährdet (Status: *)
– Saarland: ungefährdet (Status: *)
– Sachsen: stark gefährdet (Status: 2)
– Sachsen-Anhalt: stark gefährdet (Status: 2)
– Schleswig-Holstein: vom Aussterben bedroht (Status: 1)
– Thüringen: stark gefährdet (Status: 2)
Verbreitungs-Codes: A, AV, M1, M2, F, K