Fettkraut, gewöhnliches

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Eine eher unscheinbar aussehende fleischfressende Pflanze, dass gemeine Fettkraut (Pinguicula vulgaris). Auf den fleischigen, klebrigen Blättern verfangen sich die Insekten.

Vorkommen und Verbreitung: Das gemeine / blaue Fettkraut kommt in Flach- und Quellmooren und an Steinwänden vor. Sie bevorzugt nasse, saure Böden, verträgt aber auch kalkhaltige Böden. Sie wachsen bis zu einer Höhe von 2000 Metern in den Alpen. Dort sind die Pflanzen oft einzeln und sehr zerstreut anzutreffen. Es handelt sich hierbei um eine mehrjährige Pflanze.

Pflanzenbeschreibung

Wuchsform, Stängel & Blätter: Die Pflanze erreicht eine Wuchshöhe von 5 bis 20 cm. Es hat ein einfaches Wurzelwerk und besteht aus zahlreichen, feinen weiß gefärbten Haarwurzeln. Die dicht über dem Boden sitzende Blattrosette besteht aus fünf bis elf Blättern. Sie sind gelblich gefärbt und haben eine länglich-elliptische Form. Zudem haben sie an den Blättern kleine Kleb- und Verdauungsdrüsen um Insekten zu fangen. Durch diese spezielle Fangmethode gehören zu den fleischfressenden Pflanzen.

Überwinterung: Im Herbst bildet sich ein Hibernakel (Winterknospe). Diese sitzt im Inneren der Blattrosette und bildet bereits die Blätter für den nächsten Frühling. Sie besteht aus schuppenförmig übereinander gelegten Nährblättern.

Blüten: Die Blüten haben eine veilchenartige Form mit einer blauviolette Färbung. Das Innere der Blüte ist weiß gefärbt und haben kleine weiße Härchen. Es hat eine Blütezeit von Mai bis August. Die Blüte hat eine Größe von ca. 1 bis 1,5 Zentimetern. Nach der Blüte bildet sich eine kleine Samenkapsel mit vielen, kleinen, schwarzen Samen.

Gefährdung der Pflanze

Gefährdung der Pflanze: Auf der Roten Liste von Deutschland wird das gewöhnliche Fettkraut bereits als gefährdet eingestuft. Die Pflanze wird durch die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützt und sollte auf keinen Fall gepflückt werden. Die Gefährdungsgrade in den einzelnen Bundesländern sind wie folgt,

– Deutschland: gefährdet (Status: 3 -)

– Baden-Württemberg: gefährdet (Status: 3)

– Bayern: gefährdet (Status: 3)

– Berlin: Ausgestorben (Status: 0 – seit 1949)

– Brandenburg: vom Aussterben bedroht (Status: 1)

– Hamburg: Ausgestorben (Status: 0 – seit 1961)

– Hessen: vom Aussterben bedroht / Ausgestorben (Status: 1 / 0)

– Niedersachsen (Küste / Tiefland / Berglandschaft): vom Aussterben bedroht / stark gefährdet (Status: 1 / 2)

– Nordrhein-Westfalen: stark gefährdet (Status: 2)

– Rheinland-Pfalz: ungefährdet (Status: *)

– Saarland: ungefährdet (Status: *)

– Sachsen: stark gefährdet (Status: 2)

– Sachsen-Anhalt: stark gefährdet (Status: 2)

– Schleswig-Holstein: vom Aussterben bedroht (Status: 1)

– Thüringen: stark gefährdet (Status: 2)

Verbreitungs-Codes: A, AV, M1, M2, F, K

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