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Es handelt sich um eine sehr variable Art – das scharfe Berufkraut (Erigeron acris ssp. acris). Dieses Kraut wird in unseren Gärten oft übersehen.




Vorkommen und Verbreitung: Scharfes Berufkraut kommt unter anderem auf Flussgeröllfluren, Sand-Magerrasen und auf Halbtrockenrasen vor.
Pflanzenbeschreibung
Wuchsform: Die Pflanze erreicht eine Wuchshöhe von 20 bis 50 cm. Sie ist eine einjährige (in seltenen Fällen zwei- oder mehrjährig), krautige Pflanze. Im oberen Teil ist die Pflanze stark verzweigt. Am Ende dieser Zweige sitzen die Blüten. Die Stängel sind mit kurzen, weißen Haaren besetzt und haben selbst eine bräunliche / rötliche Färbung.
Blätter: Die Blätter sitzen wechselständig an den Stängeln. Die oberen Blätter besitzen keinen erkennbaren Stängel, die unteren Rosettenblätter sind hingegen gestielt. Die Blätter sind schmal bis eiförmig aufgebaut. Auf beiden Seiten sind die Blätter schwach behaart.
Blüten: Das Blütenkörbchen wird durch die Deckblätter, die am unteren Teil der Blüte sitzen, geschützt. Die Blüten bestehen im oberen Teil aus strahlig aufgebauten Scheinblüten. Die Blütenkrone hat eine weiße Färbung. An der Spitze sind sie zungenförmig. Die gelb gefärbte Blütenkrone besteht aus einzelnen Röhrenblüten. Diese einzelnen Blüten haben zwei Narben und fünf Staubblättern. Es bilden sich 3 bis 50 Blütenkörbchen pro Pflanze. Die Blütezeit reicht von Juni bis in den August.
Weitere Namen
Weitere Namen: Scharfes Berufkraut wird auch als echtes Berufkraut bezeichnet. Im Aberglauben wurde das Kraut zum Rufen von guten Geistern verwendet. Es sollte Flüche von Hexen und Zauberern anwehren.
Gefährdung der Pflanze
In Deutschland gilt die Pflanze bisher als nicht gefährdet. Dennoch steht sie bereits auf regionalen Roten Listen. Die Gefährdung ist wie folgt:
– Baden-Württemberg: nicht gefährdet (Status: *)
– Bayern: nicht gefährdet (Status: *)
– Berlin: Vorwarnliste (Status: V)
– Brandenburg: nicht gefährdet (Status: *)
– Hamburg: stark gefährdet (Status: 2)
– Hessen: nicht gefährdet (Status: *)
– Mecklenburg-Vorpommern: nicht gefährdet (Status: *)
– Niedersachsen: nicht gefährdet (Status: *)
– Nordrhein-Westfalen: nicht gefährdet (Status: *)
– Rheinland-Pfalz: nicht gefährdet (Status: *)
– Saarland: nicht gefährdet (Status: *)
– Sachsen: nicht gefährdet (Status: *)
– Sachsen-Anhalt: nicht gefährdet (Status: *)
– Schleswig-Holstein: nicht gefährdet (Status: *)
– Thüringen: nicht gefährdet (Status: *)
Verbreitungs-Codes: A, AV, M1, M2, F, K