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Früher wurde sie als Heilpflanze verwendet. Dabei handelt es sich beim „Sumpf-Läusekraut“ (Pedicularis palustris) um eine sehr unscheinbare Moor-Pflanze.




Vorkommen und Verbreitung: Das Sumpf-Läusekraut kommt wie es ihr Name bereits ahnen lässt in Hochmooren vor. Dabei ist die Pflanze auf auf die beiden speziellen Moor-Formationen, wie den Bult-Schlenken-Komplex und den Schwingrasen angewiesen. Zudem ist sie auch moorigen Wiesen und am Gräben anzutreffen. In Nordamerika ist eine verwandte Pflanze, der “Elephant’s-head Lousewort“ (wörtlich übersetzbar mit Elefantenkopf-Läusekraut) anzutreffen.
Pflanzenbeschreibung
Wuchsform: Die Pflanze wird im Normalfall 20 bis 30 cm hoch (seltener bis zu 70 cm). Die Stängel stehen einzeln und haben eine rotbraune Farbe. Es handelt sich um eine zweijährige Pflanze.
Blätter & Blüten: An den Stängeln wachsen wechselständig die fiederspaltigen Blätter. Die ca. 1 bis 2 cm langen Lippenblüten sind rosa bis hellpurpurn gefärbt. Der Kelch ist zweispaltig. Die Oberlippe ist deutlich nach unten gebogen und ca. gleich lang wie die Unterlippe. Die Blütenkelche in welchen die Blüten sitzen sind leicht gerippt und grün gefärbt. Die Blütezeit reicht von Mai bis in den Juli.
Verwendung als Heilpflanze
Frühere Verwendung als Heilpflanze: Der Name „Läusekraut“ bezieht sich darauf, dass aus der Pflanze ein Sud gegen Tierläuse gekocht wurde. Es enthält eine scharf schmeckende Substanz, die besonders für Insekten giftig ist. In der gesamten Pflanze ist das Glykosid: „Aucubin“ enthalten. Die Samen sind besonders giftig.
Gefährdung der Pflanze
Gefährdung der Pflanze: In Deutschland gilt das Sumpf-Läusekraut als „stark gefährdet“. Deshalb ist es nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützt. Die einzelnen Gefährdungsgrade sind wie folgt,
– Deutschland: stark gefährdet (Status: 2- ; sehr stark rückläufig)
– Baden-Württemberg: stark gefährdet (Status: 2)
– Bayern: gefährdet (Status: 3)
– Berlin: vom Aussterben bedroht (Status: 1)
– Brandenburg: vom Aussterben bedroht (Status: 1)
– Hamburg: ausgestorben (Status: 0)
– Hessen: stark gefährdet (Status: 2)
– Mecklenburg-Vorpommern: stark gefährdet (Status: 2)
– Niedersachsen: vom Aussterben bedroht (Status: 1)
– Nordrhein-Westfalen: vom Aussterben bedroht (Status: 1)
– Rheinland-Pfalz: stark gefährdet (Status: 2)
– Saarland: vom Aussterben bedroht (Status: 1)
– Sachsen: vom Aussterben bedroht (Status: 1)
– Sachsen-Anhalt: vom Aussterben bedroht (Status: 1)
– Schleswig-Holstein: stark gefährdet (Status: 2)
– Thüringen: vom Aussterben bedroht (Status: 1)
Verbreitungs-Codes: A, AV, M1, M2, F, K